„Windmesse“ zur Hohen Heide: Nur wenig Neues zum Projekt

Projektträger sucht im zweiten Genehmigungsanlauf nun bewusster die öffentliche Information

Auf Stellwänden präsentierte die ABO Wind in Altgandersheim alle derzeit verfügbaren Informationen über den geplanten Windpark „Hohe Heide“.

Altgandersheim. Es ist sozusagen der zweite Anlauf, den die ABO Wind nimmt, um eine Genehmigung für den in der Heberbörde geplanten Windpark Hohe Heide zu bekommen. Der erste war im Dezember an formalen Problemen beim Landkreis Northeim gescheitert, der Landkreis hatte den bereits terminierten Erörterungstermin des ersten Genehmigungsversuches abgesagt und eine Neuauslage der Unterlagen im öffentlichen Verfahren gefordert.

Nun geht die ABO Wind, die zwischen Gehrenrode, Dankelsheim und Altgandersheim in die sogenannte „Hohe Heide“ vier Windenergieanlagen der Vier-Megawatt-Klasse plant, einen anderen Weg: Offensiv informiert sie über das Projekt, wie am Dienstagabend mit einer „Windmesse“ im Altgandersheimer Landgasthaus Köhler. Dort, so hatte es in der Ankündigung geheißen, könnten Besucher alles über das Projekt erfahren und von Mitarbeitern der ABO Wind auch erfragen.

Womit auch das Konzept des Abends schon beschrieben ist. Die dreistündige Veranstaltung hatte keinen Zeitpunkt, zu dem so etwas wie eine zentrale Information und Bürgerfragestunde stattgefunden hätte, sondern sie bot Informationen auf einer Menge an Stellwänden an, dazwischen standen mehrere Mitarbeiter der ABO Wind für Fragen und Gespräche zur Verfügung.

Das Interesse der Bürger war vorhanden und setzte in Form eines guten Besuches schon bald nach Eröffnung der „Windmesse“ ein. Als etwas unglücklich empfunden wurde die Beleuchtungssituation im Saal des Landgasthauses: Zahlreiche Ausdrucke waren im Halbdunkel schlecht zu betrachten, hin und wieder halfen sich Besucher mit Taschenlampen oder Handylicht, um genauer hinzuschauen.

Was sie dabei entdecken konnten, war an sich nur Altvertrautes. Und tatsächlich haben sich gegenüber dem ersten Genehmigungsanlauf keine gravierenden Änderungen ergeben. Die Unterlagen sind durch die ABO Wind als weiterem Kanal zur Information über das Projekt inzwischen auch auf einer Internetseite einzusehen. Vieles von dem, was dort präsentiert wird, fand sich nun noch einmal als Ausdruck auf den etwa zwei Dutzend Schautafeln wieder.
Interessanter war daher für die Besucher, mit Mitarbeitern der Projektfirma das Gespräch zu suchen, an vorderster Stelle mit Projektleiter Joachim Bock, der versuchte, auf alle Fragen und Anregungen einzugehen. Die kamen sowohl von Kritikern wie auch Befürwortern des Projektes. Vertreter beider Lager fanden sich unter den Besuchern.

Schon bei den Bürgerinformationsversammlungen im November war einer der Kritikpunkte die Befürchtung, die Windräder würden bei den zugelassenen Nachtgrenzwerten von 45 Dezibel hörbar sein. Im Speziellen gibt es außerdem Menschen, die Angst vor Infraschallauswirkungen haben. Zu Letzteren gibt es bislang kaum aussagekräftige wissenschaftliche Untersuchungen.

Projektleiter Joachim Bock legte bei derartigen Einwänden immer Wert darauf, dass alle gesetzlichen Vorgaben bei der Projektplanung erfüllt worden seien. Die geplanten Anlagen vom Typ Nordex N149 seien keine „lauten Anlagen“, wie manche anführten. In der Tat emittiert diese Anlage den gleichen Schallwert von etwa 106 Dezibel, wie das weiter nordwestlich bereits betriebene neue Eyershäuser Windrad vom Typ Enercon E-115.

Entscheidender seien bei einem Windrad für dessen Geräuschwahrnehmung auch mehr die Flügel des Rotors, und die haben bei der Nordex-Anlage zusätzliche Profilspezifika, mit denen die Geräuschentwicklung weiter gesenkt werden könne. Zudem seien die Abstände der Anlagen mit mindestens 1000 Metern zur nächsten Bebauung schon mit Zuschlag gewählt, sodass die Grenzwerte sicher eingehalten werden könnten, versicherte Bock nochmals auf GK-Nachfrage.

Ein zweiter gewichtiger Kritikpunkt ist der Aufstellungsort der nördlichsten und als Nummer vier bezeichneten Anlage: Sie wird nur rund 75 Meter neben dem Skulpturenweg stehen. Und damit bei einem für Anlagen dieser Höhe und Größe angenommenen Eiswurfgefahrenkreis von 375 Metern den Skulpturenweg auf einem guten Stück „verunsichern“.

Ein anderer Aufstellungsort sei nicht möglich gewesen, das ließen Abstände zu den nächsten Ortschaften, zum Wald und weitere Gründe nicht zu, so Joachim Bock. ABO wird also vermutlich nicht mehr davon abgehen, so dicht neben dem Skulpturenweg zu bauen. Bock warf aber ein, Wetterumstände, die mit Eiswurfgefahr verbunden seien, kämen im Flachland wie in der Heberbörde nur sehr selten vor.

Es sei zwar denkbar, die Anlage mit einer Rotorbeheizung auszustatten, um sie vor Anfahren eisfrei zu machen, das sei aber noch nicht Beschlusslage, es im Fall der Anlage vier auch zu tun. Und selbst dann, so hielten Kritiker entgegen, bestehe Eisfallgefahr auch bei Stillstand, und der Wind treibe fallende Teile immer noch erheblich weit vom Windrad weg. Bock räumte dann auch ein, dass Gefahrenhinweise und die Nutzung des Skulpturenweges bei gewissen Wetterlagen auf „eigenes Risiko“ am Weg wohl nicht vermieden werden könnten.

In einem weiteren Punkt deutet sich hingegen eine gute Lösung an: Sollten die Wind­räder gebaut werden, müssten sie nach heutigem Recht nachts eine Dauerbeleuchtung auf etwa halber Höhe plus Blinklicht an der Gondel haben. Das würde die bislang herrschende und auch schützenswerte Dunkelheit in der mittleren Heberbörde deutlich beeinträchtigen.

Nun wird es zur Mitte des Jahres 2021 hier eines Gesetzesänderung geben, die laut Bock von den Anlagenbetreibern schon lange gefordert wurde und im Windpark Hohe Heide Umsetzung fände: Künftig wird die Nachtkennzeichnung mit einer Bedarfsbefeuerung versehen. Die ist so gestaltet, dass sie nur noch im Bedarfsfall eingeschaltet wird, der dann eintritt, wenn sich nachts ein Flugobjekt im Umkreis von vier Kilometern und unter 600 Meter Flughöhe nähert.

Ein typischer Fall wäre zum Beispiel ein Nachteinsatz eines Rettungshubschraubers oder Überwachungsflüge der Bundespolizei, die unter anderem entlang der ICE-Trasse geflogen werden. Nur dann leuchtet die Kennzeichnung der Masten auf, bis das Objekt den Bedarfsradius verlassen hat und wieder Dunkelheit sein darf. Da Bock davon ausging, dass mit einem erfolgreichen Genehmigungsverfahren in diesem Jahr Bau und Inbetriebnahme in 2021 erfolgen würde, käme die Neuregelng schon zum Einsatz.

Was zum letzten Teil der Infomation führt: Dem überarbeiteten Zeitplan. Der sieht nunmehr vor, dass am kommenden Wochenende mit Veröffentlichungen ab Freitag im Amtsblatt, auf der Internetseite des Landkreises sowie dem UVP-Portal Niedersachsen und Zeitungsbekanntmachungen am Sonnabend in Alfelder Zeitung sowie Gandersheimer Kreisblatt die neue Auslegung der Genehmigungsunterlagen formgerecht bekannt gemacht wird.

Die Auslegungsfrist von vier Wochen beginnt am 3. Februar und endet am 2. März. In dieser Zeit kann jeder Interessierte die Unterlagen einsehen, die in Bad Gandersheim wieder beim Bauamt der Stadt ausgelegt sein werden. Noch einmal vier Wochen bis zum 2. April stehen dann zur Verfügung, um Einwendungen gegen das Projekt geltend machen zu können, was wie beim ersten Mal über die auslegenden Stellen oder direkt an den Landkreis Northeim als Genehmigungsbehörde geschehen kann. Wer schon im ersten Genehmigungsanlauf Einwendungen fristgerecht eingereicht hatte, muss diese im Übrigen nicht noch einmal einsenden, sie bleiben auch im zweiten Verfahren gültig.

Nach Abschluss der Einwendungsfrist hat der Landkreis dann in Abstimmung mit der ABO Wind bereits den Donnerstag, 23. April, als Erörterungsterminstag festgelegt. Vermutlich wieder in Bad Gandersheim, wie bereits beim ersten Anlauf vorgesehen.

Sollte das Windparkprojekt danach die Genehmigung des Landkreises bekommen, muss sich der Projektträger im nächsten Schritt in der Ausschreibung für den Einspeisetarif bewerben. Wird auch diese Hürde genommen, wären Bau und Inbetriebnahme eben im Jahre 2021 vorgesehen und möglich.rah