Windpark „Hohe Heide“: Am Dienstag endet die Auslegungsfrist

Besonders Altgandersheim und Ohlenrode sind von Schlagschatten betroffen / Einwendungen noch möglich

Blick vom südlichen Ortsrand Gehrenrodes nach Süden in die Heberbörde. In dieser Fotomontage aus dem Umweltverträglichkeitsgutachten, die dem GK dankenswerterweise mit Genehmigung der ABO Wind AG zur Verfügung gestellt wurde, sind die vier Windanlagen in geplanter Position und Größe zu sehen.

Bad Gandersheim. In der Ratssitzung Ende September war es nur eine dürre Mitteilung: Die Stadt habe einen Einspruch gegen die Verfügung auf sofortigen Vollzug eines Windkraftanlagenbetreibers verloren. Auf die Hauptklage wolle man wegen Aussichtslosigkeit und Kostenersparnis verzichten, war mitgeteilt worden. Es geht dabei um ein geplantes Windkraftvorhaben, das schon seit Längerem zur Baureife vorangetrieben wird.

In der sogenannten Hohen Heide, das ist der ins westliche Gandetal in der Heberbörde eingebettete Bereich zwischen den Ortschaften Ohlenrode, Dankelsheim, Altgandersheim und Gehrenrode sollen von der ABO Wind AG vier Windräder gebaut werden. Moderne Mega-Anlagen mit einer Nabenhöhe von 164 Meter, die Rotorspitzen ragen also hinauf bis auf rund 240 Meter. Jede Anlage hat eine Nennleistung von 4,5 Megawatt. Alle Standorte halten die heute geforderten Mindestabstände von 1000 Metern zur nächstliegenden Bebauung ein.

Die Anlagen sind genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Dies verlangt, dass die rund um die Uhr für einen Betrieb vorgesehenen Anlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für Allgemeinheit wie Nachbarschaft hervorrufen dürfen. Dabei geht es neben vielem anderen um Lärmschutz und Schlagschattenbeeinträchtigungen.

In der Frage von Lärmimmissionen beschreibt das vorgelegte Gutachten die Einwirkung auf sogenannte Immissionspunkte, das sind Stellen der Bebauung in den genannten Ortschaften zuzüglich Helmscherodes. Im Fazit wird nachgewiesen, dass die Immissionen an nahezu allen Punkten – zum Teil auch sehr deutlich – unter den Grenzwerten bleiben. Tagsüber offenbar überall, in der Nacht mindestens an acht von zehn berechneten Immissionspunkten, und dort auch nur um ein Dezibel überschritten. Von einer Beeinträchtigung aus dieser Richtung ist mindestens nach dem Gutachten nicht auszugehen.
Etwas anders sieht dies bei der Schlagbeschattung durch die bewegten Rotoren bei Sonnenschein aus. Auch hierzu muss das Gutachten ausführliche Ausführungen machen. Während „Discoeffekte“, also Lichtreflexionen an den Rotoren mit Aufblitzwirkung, heute weitgehend durch die matte Oberfläche der Rotoren unterbunden werden, sind Schattenwürfe nicht vermeidbar. Ihre Zumutbarkeit wird durch Maximalstundenzahlen begrenzt.

In umfangreichen Berechnungen – der astronomische Sonnenstand lässt sich präzise feststellen und daraus der Schattenwurf ableiten – wird die Auswirkung wiederum auf sogenannte Immissionspunkte nachgewiesen. Und dies durch den gesamten Jahreslauf der Erde. Komplex wird das Ganze, weil die WEA ja in einem hügeligen Gelände und nicht auf einer glatten Kugeloberfläche stehen. Die Schattenwurfzonen nehmen damit zahlreiche Abweichungen von der einfachen mathematischen Grundform.

Bei der Berechnung werden ein freistehender Immissionspunkt und ganzjähriger Sonnenschein angenommen, es werden also Maximalwerte berechnet, die natürlicherweise so nie tatsächlich eintreffen werden. Insgesamt wurden 34 Immissionspunkte, die von Schattenwurf betroffen sein könnten, genauer untersucht. Sie liegen in Ohlenrode, Altgandersheim, Gehrenrode und Helmscherode. Orientierungswerte, die nicht überschritten werden sollen, sind 30 Minuten am Tag sowie 30 Stunden im Jahr. In der Realität kommen aber eher acht Stunden pro Jahr als Orientierungswert in Ansatz, so das Gutachten.

In der theoretischen Maximalberechnung wird deutlich, das Ohlenrode sehr stark und Altgandersheim ebenfalls in einem deutlich die Grenzwerte überschreitenden Maße mit Schattenwurfeinwirkungen zu rechnen haben. In Ohlenrode sind es die Gebäude am östlichen Ortsrand, die morgens häufig Schattenwurf zu bestimmten Jahreszeiten erleben könnten, in Altgandersheim die südwestlichen Ortsbereiche am Abend. So sind beispielsweise fast alle Häuser im Rük als Immissionspunkte betroffen und kommen laut Gutachten im höchsten Wert sogar auf über 54 Jahresstunden Schatteneinwirkung. In Ohlenrode war der Jahresstundenwert von 30 um eine bis fünf Stunden an fast allen berechneten Immissionspunkten überschritten.

Die Beurteilung des Gutachtens legt daher auch nahe, dass die Immission zu reduzieren sei, bis die Orientierungswerte eingehalten werden. Die Genehmigung solle daher mit der Maßgabe von Auflagen erteilt werden. Das kann entweder über einen sogenannten Abschaltkalender geschehen, der die Anlagen durch das Jahr entsprechend steuert, oder individuelle, auf jede einzelne WEA angepasste Modelle. Die Einrichtung des Abschaltkalenders muss nachgewiesen beziehungsweise Abschaltzeiten protokolliert werden.

Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen seit dem 23. September und noch bis einschließlich Dienstag, 22. Oktober, unter anderem bei der Stadt Bad Gandersheim, Zimmer 5 in der Wilhelmsburg aus. Einsichtsmöglichkeiten bestehen noch heute und am Dienstag von 8.30 bis 15.30 und Freitag sowie Montag von 8.30 bis 12 Uhr. Die Antragsunterlagen sind im selben Zeitraum im Internet unter www.landkreis-northeim.de (wo sie das GK leider nicht ausfindig machen konnte) und im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) einzusehen.

Dienstag endet Auslagefrist

Für betroffene Einwohner der genannten Ortschaften besteht noch bis zum Dienstag, 22. Oktober, Gelegenheit, Einwendungen gegen das Vorhaben vorzubringen. Einwendungen müssen schriftlich beim Landkreis Northeim oder bei den Auslegungsstellen oder elektronisch (E-Mail: immissionsschutz@landkreis-northeim.de) erhoben werden. Die genauen Erfordernisse beschreibt der Genehmigungsantrag.rah

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