Windparkprojekt „Hohe Heide“: Betreiber machen von Online-Konsultation Gebrauch

Internetbasiertes Verfahren ersetzt den Erörterungstermin auf der Basis eines neuen Planungssicherstellungsgesetzes

Bildeindruck aus der Planung: So würden die vier Windräder des Windparks Hohe Heide von Gehrenrode aus aussehen.

Altgandersheim/Northeim. Nun ist es also auch per Bekanntmachung am Mittwoch im Gandersheimer Kreisblatt öffentlich gemacht, auf welche Weise die „alternative“ Erörterung der Einwendungen zum Genehmigungsverfahren des geplanten Windparks „Hohe Heide“ im Tal der Heberbörde laufen soll. Im Kern ist dabei der gleiche Text zur Anwendung gekommen, den der Landkreis bereits einige Tage zuvor in den Schreiben verwendet hatte, das allen Einwendern persönlich zugestellt worden ist. Einziger Unterschied: Den Einwendern wurden auch noch ein Link und ein Passwort mitgeteilt, über das sie vom 5. bis 7. August Zugang zu den online hinterlegten „zu behandelnden Informationen“ erhalten.

Und das ist nach dem Schreiben an die Einwender beziehungsweise die Bekanntmachung vom Mittwoch geplant: Aufgrund der Corona-Pandemie war der für Mai geplante Erörterungstermin zu den Einwendungen abgesagt worden und kann auch heute so noch nicht durchgeführt werden. Da zahlreiche Genehmigungsverfahren in Deutschland von einem solchen Verfahrensstopp betroffen sind, hat der Gesetzgeber in Berlin Ende Mai das sogenannte „Planungssicherstellungsgesetz“ (PlanSiG) im Eilverfahren durch den Bundestag gebracht. Schon an diesem Vorgehen gab es scharfe Kritik, da weder Zeit bestanden habe, das Gesetz ausreichend zu beraten, noch Belange der Bürgerbeteiligung nach Ansicht verschiedener Seiten ausreichend Berücksichtigung darin erhalten haben.

Das PlanSiG soll dazu dienen, Genehmigungsverfahren mit Bürgerbeteiligung auch in Pandemie-Zeiten ordnungsgemäß fortzuführen. Da hierzu keine größeren Veranstaltungen mit physischer Anwesenheit zum Beispiel der Einwender einberufen werden können, ist das Instrument der sogenannten Online-Konsultationen geschaffen worden. Es verlagert das, was ansonsten bei den Erörterungsterminen mündlich abgehandelt wurde, ins Internet.

Im konkreten Fall ist den Einwender mit Schreiben vom 24. Juli das mitgeteilt worden. Als Termin für die Online-Konsultation wurde seitens der Landkreises der Zeitraum vom 5. bis 12. August angesetzt. Zwischen Benachrichtigung und Beginn der Frist liegen also gerade einmal knappe 14 Tage.

In dem genannten Zeitfenster haben die Einwender mit ihrem Zugangspasswort Gelegenheit, im Internet die Informationen einzusehen, die im Zuge des Erörterungstermines abgehandelt werden müssten. Dies geht aber nur an den Tagen 5., 6. und 7. August. Welche Menge an Informationen sich hinter dem den Einwendern bekanntgemachten Link verbirgt, ist bislang in keiner Weise bemess- oder absehbar. Ab dem 8. August ist bereits keine Einsichtnahme in die zu behandelnden Informationen mehr möglich.

Die zu behandelnden Informationen wurden laut Landkreis thematisch zusammengefasst und aus Gründen des Datenschutzes anonymisiert. Zu den zu behandelnden Informationen gehören auch die Stellungnahmen der Antragstellerin und der Genehmigungsbehörde zu den während des Genehmigungsverfahrens und aufgrund der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Einwendungen. Dies sind bekanntlich die fristgerechten Einwendungen des ersten Verfahrensanlaufes wie die des gerade zu behandelnden.

Zweiter Teil der Online-Konsultation ist die Möglichkeit für die Einwender, zu den zu behandelnden Informationen selbst Stellung beziehen zu können, wie das ansonsten mündlich direkt im Erörterungstermin geschehen würde. Nun muss dies online, per Mail oder schriftlich an den Landreis geschehen, wobei die gesamte Frist zwischen dem 5. und schlussendlich 12. August dafür genutzt werden kann. Mit Ablauf des 12. August wird das Verfahren geschlossen, es folgt die Auswertung der über die Online-Konsultation eingegangenen Stellungnahmen.

Vor allem im Kreis der Einwender und der Bürgerinitiative, die sich gegen einen Windpark im Heberbördental wendet, hat die Bekanntmachung der „Ersatz-Erörterung“ in Form einer sogenannten Online-Konsultation für Aufruhr gesorgt. Heftige Kritik wurde sofort an Verfahren und Zeitschiene geübt.
Das neue Verfahren – rein internetbasiert – schließe Teile der Einwender aus, so ein Kritikpunkt. Es gebe sogar Einwender, die mangels entsprechendem Internetanschluss so gar nicht an dem Verfahren teilnehmen könnten. Dies sei ein Punkt, der sogar die Rechtmäßigkeit der Anwendung des Gesetzes in Frage stellen könnte, da es die Grundlagen der Bürgerbeteiligung aushebele.

Zweiter zentraler Kritikpunkte ist die Wahl des Zeitpunktes, zu dem diese Online-Konsultation durchgeführt werden soll. Sie ausgerechnet in den Anfang August und damit zentral in die Ferien- und Urlaubszeit zu platzieren, zumal mit einem nur ganz geringen Vorlauf von knappen 14 Tagen, lassen die Vermutung zu, dies sei vielleicht auch mit der Absicht geschehen, viele Einwender in Abwesenheit durch Urlaub vom Verfahren auszuschließen, so die Plangegner am Mittwoch gegenüber dem GK.

Es werde aus den beiden vorgenannten Gründen bereits geprüft, ob man gegen dieses Verfahren und den Landkreis nicht mit rechtlichen Schritten vorgehen könne, weil alles auf eine maximale Einschränkung der tatsächlich Bürgerbeteiligung hin­auslaufe. Im Gegensatz zum mündlichen Erörterungsverfahren sei bei der Online-Konsultation außerdem keine Transparenz für alle Einwender möglich, was wie verhandelt werde.

Keine Auskunft gibt es außerdem zu einem aus Bad Gandersheim dem Landkreis unterbreiteten Vorschlag, anstelle der Online-Konsultation tatsächlich einen Erörterungstermin abzuhalten. Und zwar im Freien unter Nutzung des Freibadareals in Bad Gandersheim. Gandeon-Chefin Trude Poser hat dem Landkreis angeboten, die dort zur Zeit aufgebaute LED-Wand des Gandeon für eine solche Veranstaltung zu nutzen, wie es analog ja kürzlich als Einwohnerversammlung der Stadt dort auch möglich gewesen sei. Bislang gibt es dazu vom Landkreis keine Antwort, und es steht auch in Zweifel, ob angesichts eines bekanntgemachten und in Gang gebrachten Verfahrens Online-Konsultation jetzt noch die Möglichkeit bestünde, doch noch auf einen Erörterungstermin umzuschwenken. Das Gandersheimer Kreisblatt bemüht sich hier ständig um weitere Informationen.rah