Zum Wiederaufbau des Clusturms

„In den Mühlen der Bürokratie“

Bad Gandersheim. Über zwei Jahre sind inzwischen vergangen, seitdem im Stadtrat der Beschluss gefasst worden ist, dass für den Haushalt 2021 Ei- genmittel in Höhe von 60.000 Euro für den Wiederaufbau des Clusturms eingeplant wer- den, welche auch heute weiterhin zur Verfügung stehen. Voraussetzung dafür war, dass weitere 60.000 Euro durch Spendengelder akquiriert wer- den. Die restlichen Kosten in Höhe von 120.000 Euro sollten aus Fördergeldern beigetragen werden.

Ende Januar startete die Spendenaktion der Bürgerstiftung, initiiert von Oliver Brzink, für den neuen Clusturm. Durch ein beispielloses Engagement von über 165 Spendern konnte das Spendenziel innerhalb von zehn Wochen sogar übertroffen werden!

Somit war die Bedingung für den Wiederaufbau erfüllt und es konnte am 20. Mai 2021 im Stadtrat der Beschluss für die konkrete Umsetzung gefasst werden. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, „einen Kostenvoranschlag für den Wiederaufbau des Clusturms unter Berücksichtigung der baurechtlichen Voraussetzungen sowie die notwendigen Stellungnahmen zu den Erfordernissen des Denkmalschutzes und des Naturschutzes einzuholen.“ (Zitat Beschlussvorlage)

Ferner sollten „die Fördermöglichkeiten durch Dritte und die zukünftigen Unterhaltungskosten“ geprüft werden.
Auf aktuelle Nachfrage bei der Stadtverwaltung wurde mitgeteilt, dass nun bis Ende März über die weitere Planung in den Verwaltungsgremien beraten wird. Anschließend könne die Vorgehensweise genauer festgelegt werden.

Parallel solle eruiert werden, welche Fördermittel für das Projekt zur Verfügung stehen und welche Termine es für die Beantragung der Gelder in der nächsten Förderperiode zu beachten gilt. Ein genauer Zeit- plan für das weitere Verfahren kann seitens der Stadtverwaltung aktuell nicht genannt werden.

Die Bürgerstiftung bedauert sehr, dass es aktuell nicht schneller voran geht. Aufgrund des Ratsbeschlusses müsse allerdings davon ausgegangen werden, dass die Stadtverwaltung ihrer Pflicht nachkommt und alle weiteren Schritte zeitnah einleitet.

Den zahlreichen Spenderinnen und Spendern kann zum jetzigen Zeitpunkt zwar eine Spendenquittung ausgestellt werden, allerdings können Gelder nach Erstellung einer Spendenspendenbescheinigung auf Grund steuerlicher Vorschriften nicht mehr zurückgefordert werden, sollte das Projekt scheitern. Die Gel- der würden dann in anderen, satzungskonformen Projekten der Bürgerstiftung ihre Verwendung finden.

In einer Mitteilung weist die Bürgerstiftung darauf hin, dass der Wiederaufbau des Clusturms nur wie geplant umgesetzt werden kann, wenn die bisherigen Spendengelder weiterhin erhalten bleiben und nicht zurückgefordert werden. Andernfalls ist die Bedingung für den Wiederaufbau aus dem Ratsbeschluss von 2019 nicht mehr gegeben:

„Wir hoffen sehr und bitten Sie daher noch um ein wenig Geduld, dass die Stadtverwaltung sich umgehend mit der Beantragung der Fördermittel
auseinandersetzt, sodass ein zeitnaher Wiederaufbau gewährleistet werden kann.“

Weitere Informationen gibt es per E-Mail an info@buergerstiftung-gan.dered