Pkw abgeschleppt und dadurch strafbar gemacht

Kalefeld. Am Donnerstag gegen 15.55 Uhr wurde durch die Polizei in der Eboldshäuser Straße ein Fahrzeuggespann festgestellt und kontrolliert. Hierbei hatte eine 58-jährige aus Kalefeld mit einem Pkw einen anderen Pkw auf einer Abschleppachse geschleppt.

Da der geschleppte Pkw nicht aufgrund eines Defektes liegengeblieben war, lag der sogenannte Nothilfegedanke nicht vor und es handelte sich dementsprechend nicht um ein Abschleppen. Hierdurch ergab sich wiederum, dass die 58-jährige nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaß.

Ferner war der geschleppte Pkw nicht angemeldet und versichert. Gegen die 58-jährige wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.ots

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