Fahren ohne Fahrerlaubnis
Bad Gandersheim. Mitunter muss die Polizei auf Ersuchen der Bußgeldstellen auch sogenannte Fahrerermittlungen durchführen, so zum Beispiel, wenn im Rahmen eines Geschwindigkeitsverstoßes der verantwortliche Fahrzeugführer nicht sofort festgestellt werden kann, oder er seine Verantwortung in Frage stellt.
So auch im Falle eines 51-jährigen Gandersheimers. Er war Ende August mit dem Wagen eines Bekannten im Kreis Neuenstein zu schnell unterwegs. Er wurde mit dem Verstoß konfrontiert und gab diesen auch zu. Dumm nur, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, sodass nunmehr auch noch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn ermittelt wird.ots