Geldstrafe nach Kopfnuss beim Feuerwehrfest

Tat geschah am 17. Juni in Altgandersheim / Amtsgericht Bad Gandersheim: Lamspringer (27) wurde verurteilt

Bad Gandersheim. Aufgebarbeitet wurde am vergangenen Mittwoch vor dem Bad Gandersheimer Amtsgericht ein Vorfall aus dem Sommer 2017, der insbesondere in Feuerwehrkreisen hohe Wellen geschlagen hatte. Im Zuge der Feuerwehrfestes in Altgandersheim kam es im Frühsommer des vergangenen Jahres zu mehreren Rangeleien und körperlichen Auseinandersetzungen.

Seinerzeit wurde darüber berichtet, dass mehrere Personen aus dem Bereich Lamspringe mit Schlagringen bewaffnet für kräftig Stunk und Randale auf dem 150. Geburtstag der Freiwilligen Feuerwehr in Altgandersheim gesorgt hatten.

Nun waren etliche Zeugen aus dem Bereich der Feuerwehren, der Polizei und dem Umfeld des Beschuldigten geladen, um die Vorfälle genauer zu durchleuchten. Im Fokus der Ermittlungen stand nun ein 27-jähriger Mann aus Lamspringe, der im Zuge der Verhandlung zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro veurteilt wurde.

Bei dem Täter handelt es sich um kein unbeschriebenes Blatt. Richter Mäusezahl sah es als erwiesen an, dass der Mann im Verlauf des Feuerwehrfestes am 17. Juni des vergangenen Jahres einen Feuerwehrmann heftig attackiert hatte und im Bereich des Zeltausganges eine Kopfnuss gab.

Der Feuerwehrmann hatte den Täter aufgrund dessen Verhaltens zuvor aufgefordert, die Veranstaltung schnellstmöglich zu verlassen.

Der Richter folgte damit dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft, die 60 Tagessätze à 50 Euro als Strafe gefordert hatte. In der rund eineinhalbstundigen Verhandlung, bei der zahlreiche Vertreter aus dem Bereich der Freiwilligen Feuerwehr – darunter auch Stadtbrandmeister Kai-Uwe Roßtock zugegegen waren – wurde auch eine Rangelei auf der Tanzfläche behandelt.

Ergebnislos, denn am Ende konnte keiner der vielen Zeugen genaue Angaben zu den Vorfällen machen. Hier blieb vieles der Geschehnisse im Unklaren, auch weil die Taten schon mehr als ein Dreivierteljahr zurückliegen und sich die Zeugen eben nicht mehr genau an alle Details erinnern konnten.

Dem Beschuldigten wurde als Wiederholungstäter eine Strafttat (Kopfnuss) nachgewiesen und die zweite Straftat wegen Undurchsichtigkeit der gesamten Gemengelage auf der Tanzfläche nicht. Die Vernehmungen durch die Polizei zogen sich eine Weile hin, da der Beschuldigte Termine zunächst in Lamspringe und Bad Gandersheim nicht wahrgenommen hatte.

Innerhalb einer Woche kann gegen das Urteil Berufung eingelegt werden.uk

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