Erneut Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz

Bad Gandersheim. In der Zeit zwischen Sonnabend, 4. April und Sonntag, 5. April führte die Polizei Bad Gandersheim erneut Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügung des Landkreises Northeim zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 durch.

Auch diesmal hielten sich nicht alle an die Vorgaben des Landkreises. Am Sonnabend, stellte die Polizei gegen 11.30 Uhr fest, dass im Stadtgebiet entgegen der Anordnung eine Autowaschanlage betrieben wurde. Am Sonntag, gegen 16 Uhr entdeckten die Beamten – ebenfalls im Stadtgebiet – den Betreiber einer Eisdiele, der einen Außer-Haus-Betrieb für sein Sortiment anbot, was jedoch nach Auslegung des Landkreises Northeim ebenfalls verboten ist.

Die Betreiber wurden auf die Schließung hingewiesen. Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz wurden eingeleitet.ots

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