Wildgans durch nicht angeleinten Hund tödlich verletzt

Bad Gandersheim. Im Landschaftsschutzgebiet Koppelwiese kam es am Montag gegen 20.05 Uhr zu einem Vorfall zwischen einem nicht angeleinten Hund und einem Wildvogel. Eine unbekannte Frau führte ihren Hund trotz der allgemeinen Anleinpflicht im Landschaftsschutzgebiet nicht an der Leine. Damit verstieß sie gegen die Anleinpflicht während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli.

Der freilaufende Hund fing in der Folge etwa zehn Meter vom Gehweg entfernt eine junge Wildgans und verletzte diese tödlich. Die Hundebesitzerin konnte ihren Hund anschließend dazu bringen, von der Gans abzulassen. Danach entfernte sich die Hundebesitzerin von der Örtlichkeit.

Zeugen, die weitere Angaben zu der Hundehalterin geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Bad Gandersheim in Verbindung zu setzen.

An dieser Stelle möchte die Polizei Bad Gandersheim eindringlich auf die Einhaltung der generellen Anleinpflicht für Hunde in der genannten Zeit hinweisen. Eine Zuwiderhandlung gegen die Anleinpflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden.ots

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