Bisher keine Hinweise auf versuchtes Tötungsdelikt

Bad Gandersheim/Altgandersheim. Im Rahmen der Berichterstattung zu einer Todesermittlung, die im Polizeikommissariat Bad Gandersheim geführt wird, kam es in einigen Fällen zu falschen Meldungen. 

Die Festnahme einer 55-Jährigen stand nicht im Zusammenhang mit der geführten Todesermittlung, sondern erfolgte aufgrund eines zurückliegenden Haftbefehls. Bisher gibt es keine konkreten Hinweise, die auf ein Tötungsdelikt hindeuten.

Nach Informationen, die dem GK vorliegen, haben die Falschmeldungen bereits zu persönlichen Konsequenzen für die 55-Jährige geführt.  ots

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