Landschaftsschutzgebiet befürwortet

Ortsrat Erzhausen mit Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung Naturschutzgebiet „Selter und Nollenberg“

Die Kammerkeule ist das Wahrzeichen, das sich auch auf dem Wappen von Erzhausen und der Siedlung Leinetal befindet.

Erzhausen/Siedlung Leinetal/Northeim. Mit dem Entwurf zur Verordnung des Naturschutzgebietes „Selter und Nollenberg“ hat sich der Ortsrat Erzhausen in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt (GK berichtete). Dabei wurde deutlich festgestellt, dass der Ortsrat und die Bevölkerung von Erzhausen und Siedlung Leinetal den Schutz von Flora und Fauna im Selter auf Basis einer vertraglichen Grundlage unterstützen.

Allerdings ist der Ortsrat der Meinung, dass statt einer Ausweisung als Naturschutzgebiet für das Gebiet „Selter und Nollenberg“ der Status als Landschaftsschutzgebiet befürwortet wird, wie es für flächenhafte FFH-Gebiete als das geeignete Schutzregime möglich ist. Zur geplanten Verordnung hat der Ortsrat unter anderem folgende Anmerkungen: „Das geplante EU-Naturschutzgebiet (NSG) ist größer als das bisher ausgewiesene FFH-Gebiet. Für diese übermäßige Einschränkung gibt es keine Begründung.

Es stellt sich die Frage, ob der restriktive Status wirklich nötig ist. Über das geplante Gebiet hinaus vergrößert der 100 Meter breite Schutzstreifen die Einschränkungen. Die Kernzone „Selterklippen“ ist im Bereich Erzhausen im Vergleich zur Verordnung zu Naturschutzgebieten (NSG-Verordnung) vom 23. März 2009 deutlich ausgeweitet worden. Somit vergrößert sich auch die Zone mit einem generellen Betretungsverbot.

Bedeutsame Felsen Problematisch ist das insbesondere in Hinsicht auf die heimatkundlich bedeutsamen Felsen Kammerkeule, Kammerstein und Feuerwehrfelsen. Das Naturdenkmal Kammerkeule hat für den Ort Erzhausen eine immense Bedeutung. Er ist das Wahrzeichen, das sich auch auf dem Wappen von Erzhausen und dem Ortsteil Siedlung Leinetal wiederfindet. Der Kammerstein und der Feuerwehrfelsen sind ebenfalls aus heimatkundlicher Sicht bedeutsam.

Unter dem Feuerwehrfelsen wurden traditionell von der Feuerwehr Feste gefeiert, weil er bei Regen einen natürlichen Schutz, auch für Wanderer, bietet. Der Zugang muss sanktionslos und bürokratiefrei ermöglicht werden, gegebenenfalls durch die Wiederherstellung des zugewachsenen Weges. Es darf nicht sein, dass der Landkreis Northeim den Selter unter Naturschutz stellt und dabei die Bevölkerung von ihrem Naherholungsgebiet und heimatkundlichen Schätzen und Traditionen zumindest in Teilen aussperrt.

In der geplanten Verordnung wird die landesweite Bedeutung der Klippenregion hervorgehoben. Ein Betretungsverbot entzieht dieses außergewöhnliche Naturdenkmal der Bevölkerung und widerspricht dem Zweck des Landschaftserlebens. Außerschulischer Lernort Es steht zu befürchten, dass die Bedeutung des Selters als außerschulischer Lernort von Kinder- und Jugendgruppen aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands zum Betretungsrecht wegfallen wird.

Die bei Kindergeburtstagen beliebte Schnitzeljagden im Selterwald könnten auch nicht mehr stattfinden. Der Entfremdung von Natur und Heimatkunde wird durch eine restriktive NSG-Verordnung Vorschub geleistet. Am Rand des geplanten NSG sollten Stellen für ein gefahr- und sanktionsloses Parken ausgewiesen werden. Die Wege, die parallel zum Höhenkamm verlaufen, sind ideale Spazierwege.

Insbesondere für die ältere Bevölkerung stellen aber die über 200 Höhenmeter vom Dorf zum Selterwald eine Hürde dar, die mit einem Fahrzeug überbrückt werden kann. Auch für unsere ältere Bevölkerung muss der Wald als traditionelles Naherholungsgebiet erreichbar bleiben.

Oben am Naenser Weg (Weg vor dem Friedhof Richtung Selter) steht am Waldrand eine Notrufbank, die der Einbecker Seniorenrat eingerichtet hat und die mit Fahrzeugen erreichbar sein muss. Der Selterwald befindet sich in einem außergewöhnlich guten Zustand, weil er über Generationen hinweg von den Eigentümern nachhaltig gepflegt wurde. Das geplante Naturschutzgebiet Selter ist ausschließlich in Privatbesitz und wird größtenteils von der Waldgenossenschaft Erzhausen in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Forstamt betreut.

Dass sich die Lebensräume Flora und Fauna im Selter so positiv entwickelt haben, zeigt, dass der Wald ökologisch und schonend auf Grundlage der Forstrichtlinien bewirtschaftet wurde. Die Wirtschaftsweise steht nicht im Widerspruch zum Naturschutzgebiet, sondern garantiert erst die schützenswerte Erhaltung des Lebensraumes Wald. Die geplanten Einschränkungen sind ein Eingriff in die Eigentumsrechte von Privatpersonen.

Der Wald ist Teil des Einkommens der Eigentümerfamilien. Ein Vertragsnaturschutz in einem Landschaftsschutzgebiet ist die akzeptablere Lösung.“ Seit Generationen dürfen Erzhäuser Bürger dem Wald Restholz zur Verarbeitung zu Brennholz zum Eigenbedarf entnehmen. Auch dieses Recht beschneidet die Verordnung, so der Ortsrat. Durch den Klimawandel gibt es immer mehr trockene, heiße Sommer. In der Ortsratssitzung hat die örtliche Freiwillige Feuerwehr auf die erhöhte Brandgefahr durch einen hohen Totholzanteil, wie ihn die NSG-Verordnung fordert, hingewiesen. Der Ortsrat weist auch auf die bereits auferlegten Belastungen durch die 380 kV-Freileitung und das geplante Erdkabel parallel zum Selter hin.“

Zusammenfassend stellt der Ortsrat fest: „Wir können uns glücklich schätzen, ein artenreiches Kleinod direkt vor unserer Haustür zu haben. Unsere Bürgerinnen und Bürger werden aber durch immer mehr Einschränkungen und Verbote in ihrer Freiheit, Wald und Wiesen für Freizeit und die nötige Erholung zu genießen oder ihr Privateigentum zu nutzen, begrenzt.

Vor dem Hintergrund, dass sich der Selter durch generationenübergreifendes umsichtiges Waldmanagement in einem außergewöhnlich naturnahen Zustand befindet und niemand ein Interesse hat, daran etwas zu ändern, sollte gut abgewogen werden, welche Schutzmaßnahmen wirklich nötig sind und wo die Grenzen der Belastbarkeit und der Akzeptanz der behördlichen Anordnungen zu ziehen sind.“

Um der Stellungnahme des Ortsrates mehr Gewicht zu geben, sammeln zur Zeit Andrea Bohnsack und Gudrun Sebbes in Erzhausen sowie Sabine Göke und Miora Collier in der Siedlung Leinetal Unterstützungsunterschriften. Bis zum 22. Juli muss die Stellungnahme beim Landkreis vorliegen und der Ortsrat hofft, dass möglichst viele Stellungnahmen betroffener Bürgerinnen und Bürger eingehen.red

Kreiensen

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