Abgebrannte Scheune ist Baudenkmal

Vollbrand in Greene, Hohler Weg / Fachwerkscheune im Jahre 1857 errichtet

Der Scheunentrakt im Hohlen Weg in Greene vor dem Vollbrand: ein ausgewiesenes Baudenkmal.

Greene. Die Bekämpfung des Scheunenbrandes im Flecken Greene am vergangenen Wochenende erforderte einen hohen Einsatz von über 120 Feuerwehrkräften aus dem nahen Umfeld. Die Einsatzkräfte gaben ihr Bestes (GK berichtete). Wie sich die Situation jetzt darstellt, könnte es sein, dass der Restbestand des einstigen Fachwerkhauses abgerissen werden muss.

Dazu der Vorsitzende des Heimatvereins Greene Jürgen Sander: „Im Rahmen seines Neujahrsgesprächs hatte der Heimatverein Greene das Thema über Fachwerkhäuser im Flecken Greene gewählt. Dabei ist auch mehrfach das besagte Scheunengebäude betrachtet worden.

Es handelt sich nämlich um ein ausgewiesenes Baudenkmal nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz. Der Brandschaden dürfte den Fortbestand hinfällig machen. Darüber hinaus befindet sich an dem Gebäude auch noch eine der wenigen im Flecken Greene erhaltenen Balkeninschriften.

Danach ist die Fachwerkscheune 1857 von den damaligen Eigentümern Louis Brandmüller und Ehefrau Henriette, geborene Preuße errichtet worden. Der Scheunentrakt ist Bestandteil der übrigen baulichen Anlagen auf diesem Grundstück, die allesamt als Baudenkmal-Ensemble eingestuft sind.“red

Kreiensen

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