Hundesteuer 2018

Steuersätze bleiben unverändert

Kreiensen. Für das Kalenderjahr 2018 gelten die Steuersätze für die Hundesteuer unverändert gegenüber dem Vorjahr weiter. Danach beträgt die Steuer jährlich für den ersten Hund 84 Euro, für den zweiten Hund 108 Euro und für jeden weiteren Hund 156 Euro. Schriftliche Bescheide über Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018 werden daher nicht erteilt.

Nach § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes, in der zurzeit geltenden Fassung, wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018 für alle diejenigen Steuerpflichtigen festgesetzt, bei denen Berech- ­nungsgrundlage und Steuerbetrag gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Bei den ausgegebenen Steuermarken handelt es sich um Dauermarken und diese gelten solange, bis der Hund abgemeldet wird.

Die Hundesteuer wird in Höhe des für das vorangegangene Kalenderjahr festgesetzten Betrages zum 1. Juli fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Teilzahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Hundesteuer in zwei Teilbeträgen zum 1. April und 1. Oktober fällig.

Ändern sich die Bemessungsgrundlagen im Laufe des Jahres, werden Änderungsbescheide erteilt. Gegen die Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats Klage bei dem Verwaltungsgericht Göttingen erhoben werden. Unabhängig davon können Fragen, die im Zusammenhang mit der Festsetzung der Hundesteuer stehen, nach wie vor telefonisch und auch persönlich mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen/dem zuständigen Sachbearbeiter erörtert werden.ste

Kreiensen

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