Vorerst bis 2024: Grundschule in Greene

Einbecker Rat verabschiedet Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes / Bauliche Maßnahmen

Die Außenstelle der Grundschule Kreiensen in Greene. Bestand vorerst bis 2024.

Greene/Kreiensen. Der Ausschuss für Schule und Sport hatte im Jahre 2018 zum Thema Schulentwicklungsplanung eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe gebildet. Grundlage für die Beratungen bildete der zur Zeit gültige Beschluss des Rates zum Erhalt von Grundschulen in den Ortschaften, solange die Einzügigkeit gewährleistet ist, und die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Einbeck. Entsprechend des dritten Nachtrages zu dieser Satzung finden auch künftig Einschulungen in Greene als Außenstelle der Grundschule Kreiensen statt, soweit sich für den Jahrgang insgesamt eine Dreizügigkeit ergibt. Grundlage für die Betrachtungen waren die Geburtszahlen bis 2024.

Unter anderem zur Grundschule Kreiensen, Außenstelle Greene, lag dem Rat der Stadt in der jüngsten Sitzung (GK berichtete) eine Vorlage zur Entscheidung vor.

Darin wird wird festgestellt, dass die Schulanfängerzahlen der Geburtenstatistik im Jahr 2022 nur noch eine Zweizügigkeit an der Grundschule Kreiensen einschließlich der Außenstelle Greene vorsehen. In den Jahren 2023 und 2024 liegen die Schulanfängerzahlen knapp unter einer Dreizügigkeit, die aber bei möglichen Doppelzählungen durch sonderpädagogischen Förderbedarf erreicht werden könnte.

Zu den aktuellen räumlichen Gegebenheiten wird festgestellt, dass eine Beschulung der SchülerInnen des Einzugsgebietes der Außenstelle Greene aufgrund der nicht ausreichenden räumlichen Gegebenheiten an der Grundschule in Kreiensen ohne eine Erweiterung zur Zeit nicht möglich ist.

Zum baulichen Zustand insbesondere der Toilettensituation hat ein Vor-Ort-Termin der Arbeitsgruppe in der Außenstelle Greene unter Beteiligung der Schulleiterin und Konrektorin stattgefunden. Eine Containerlösung für die Toiletten würde für eine Mietdauer von drei Jahren mit etwa 30.000 Euro an Miet- und Baukosten zu Buche schlagen. Grundsätzlich sind jedoch Sanitärcontainer nur für eine Standzeit von bis zu 24 Monaten ausgelegt.

Es wurde Übereinstimmung erzielt, dass die Toilettenanlage im Untergeschoss zeitnah „renoviert“ wird. Dabei geht es um die Erneuerung der Beleuchtung, einen neuen Anstrich und  gegebenenfalls den Austausch von Sanitärobjekten. Weiterhin sollen die sich auf der Rückseite der Sporthalle befindlichen Toiletten ertüchtigt werden. Um der schlechten Akustik in den Klassenräumen entgegen zu wirken, können entsprechende bauliche Maßnahmen in Verbindung mit einer besseren Beleuchtung in den Klassenräumen erfolgen. Eine mögliche Förderung im Rahmen des Klimaschutzprogrammes soll ausgeschöpft werden.

Der Rat folgte der Vorlage und beschloss: „Von einer Gebäudeerweiterung an der Grundschule Kreiensen wird Abstand genommen. Die baulichen Maßnahmen an der Außenstelle Greene sind wie beschrieben zu veranlassen.  Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans wird zur Kenntnis genommen und in der vorliegenden Fassung bis 2024 angenommen. Damit ist der Bestand der Außenstelle Greene vorerst bis 2024 gesichert.ic

Kreiensen

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