Corona-Lage: Anwendung der 3G-Regel wird ausgeweitet

7-Tage-Inzidenz im Landkreis Northeim überschreitet Schwellenwert an fünf Tagen in Folge

Landkreis. Corona ist – gerade im Zuge der Wahlen – zeitweilig in den Hintergrund getreten. Gleichwohl ist die Pandemie keineswegs vorbei, und sie meldet sich zu Beginn der neuen Woche so zurück, dass es für das Gebiet des Landkreises Northeim, so auch die Stadt Bad Gandersheim, erneut Konsequenzen für das öffentliche Leben hat, wie der Landkreis in einer Pressemitteilung deutlich macht:

Schon jetzt gilt im Landkreis Northeim in verschiedenen Bereichen die 3G-Regel. Sie besagt, dass der Zutritt oder die Inanspruchnahme von Leistungen nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich ist.

Unabhängig von der Inzidenz gilt dies bisher schon

• für den Zutritt zu Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen.
• für Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Sitzungen in geschlossenen Räumen wie auch unter freiem Himmel bei mehr als 1000 bis zu 5000 teilnehmenden Personen
• für Großveranstaltungen bei mehr als 5000 bis maximal 25.000 teilnehmenden Personen
• für den Besuch von Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen.

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 am Montag, 13. September, den fünften Werktag in Folge überschritten hat, wird die 3G-Regel ab Mittwoch, 15. September auf weitere Bereiche ausgeweitet:

Gastronomie

Für den Besuch ist ein Impf- oder Genesenennachweis erforderlich. Für alle anderen Personen gilt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises. Die Betreiber von Gastronomiebetrieben sind verpflichtet, Vorname, Familienname, die vollständige Adresse und die Telefonnummer der Gäste sowie das Datum und die Uhrzeit zu registrieren. Dies kann elektronisch per App oder auch in Papierform erfolgen. Die Daten dienen zur Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten und müssen nach spätestens vier Wochen gelöscht werden.

Tourismus

In Hotels, Pensionen und Jugendherbergen darf nur beherbergt werden, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Anreise und zweimal pro Woche einen negativen Test vorlegen.

Körpernahe Dienstleistungen

Alle körpernahen Dienstleistungen (zum Beispiel Friseurbetrieb, Kosmetik, Massage, Tattoo, Physiotherapie, Fußpflege und Prostitution) haben mit entsprechendem Hygienekonzept geöffnet. Der Zutritt ist nur nach vollständiger Impfung, Genesung oder mit einem negativen Corona-Test-Nachweis möglich. Es muss eine medizinische Maske getragen werden, sofern nicht für die Entgegennahme einer körpernahen Dienstleistung das Gesicht unbedeckt bleiben muss (Bartpflege, Gesichtskosmetik). Die Kontaktdaten müssen erhoben werden.

Sport

Die Sportausübung in geschlossenen Räumen (einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen) ist nur noch für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen möglich. Die Betreiberinnen und Betreiber der Sportanlagen haben einen entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist in diesem Fall selbstverständlich auch nur für die vorgenannten Personengruppen möglich.

Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen

Bei einer Feierlichkeit oder Zusammenkunft in geschlossenen Räumen, an der mehr als 25 Personen teilnehmen gilt die 3G-Regel: Alle nicht geimpften und nicht genesenen Personen müssen einen negativen Testnachweis vorlegen. Mit 3G entfällt allerdings die Maskenpflicht, auch wenn die Feier in geschlossenen Räumen stattfindet. Die Kontaktdaten müssen erfasst werden, am besten über die Luca App. Für die Überwachung der 3G-Regel ist übrigens die Person verantwortlich, die zu der privaten Veranstaltung einlädt beziehungsweise diese veranstaltet.

Freizeit und Kultur

Die 3G-Regel gilt auch für Kinos, Theater sowie in Spielhallen, Wettannahmestellen aber auch in Zoos, Freizeitparks oder botanischen Gärten, sofern es Angebote in geschlossenen Räumen gibt (ausgenommen sanitäre Anlagen) oder auch in Museen und Galerien, wenn mehr als 25 Personen gleichzeitig anwesend sind. Neben dem etablierten Hygienekonzept besteht auch weiterhin die Pflicht zur Dokumentation der Kontaktdaten, wenn mehr als 25 Personen teilnehmen. Und für die Besucher besteht wie bisher die Pflicht zum Tragen einer Maske in Innenräumen, sofern man nicht am Platz sitzt.
Die generelle Testpflicht bei Anwendung der 3G-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche, unter sechs Jahren beziehungsweise die noch nicht eingeschult sind, sowie für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des verbindlichen Testkonzept regelmäßig getestet werden (gilt auch in den Ferien).

Die aktuellen Zahlen am Dienstag

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind im Landkreis Northeim mittlerweile 2921 (+1) Corona-Infektionen bekannt geworden. 2731 (+12) Personen gelten mittlerweile als genesen, sodass die Infektionsquarantäne aufgehoben werden konnte.

Das RKI hat auf seiner Seite www.rki.de/inzidenzen eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 62,2 (82 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen) für den Landkreis Northeim veröffentlicht.

Die Einstufung des Landkreises auf Basis der Leitindikatoren wird täglich auf https://www.niedersachsen.de/Coronavirus veröffentlicht. Für die Aufnahme in den Krankenhäusern gilt heute ein Wert von 4,5 (+0,1), die Intensivbetten sind zu 5,2 (+0,1%) Prozent belegt.
Aktuell sind im Landkreis Northeim 131 (-11) akut infizierte Personen bekannt, die aus dem Raum Bad Gandersheim 6 (0), Bodenfelde 3 (-1), Dassel 1 (0), Einbeck 45 (-5), Hardegsen 3 (0), Kalefeld 1 (0), Katlenburg-Lindau 4 (0), Moringen 0 (-2), Nörten-Hardenberg 0 (0), Northeim 51 (-3) und Uslar 17 (0) stammen.

Leider sind mit oder an dem Virus insgesamt 59 (0) Personen verstorben.

Mit einer ersten Impfdosis wurden bisher 46.235 Personen (Stand: 6. September) im Impfzentrum und 46.235 Personen (Stand: 6. September) bei den Hausärzten (ges. 92.470 oder 69,7 Prozent) geimpft.

Vollständig geimpft wurden bisher 41.425 Personen (Stand: 6. September.) im Impfzentrum und 45.421 Personen (Stand: 6. September) bei den Hausärzten (gesamt 86.846 oder 65,7 Prozent).

Weiteren Informationen rund um das Coronavirus, die Schutzimpfung sowie Testmöglichkeiten finden Interessierte online unter www.landkreis-northeim.de/coronavirus.red

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