Einschränkungen für Taxi-Fahrten während der Nacht

Entbindung von der Betriebspflicht in Einbeck und Bad Gandersheim

Region. Auf Antrag einiger Taxiunternehmen hat sich der Landkreis mit der Beförderungspflicht der Unternehmen in den nachfragearmen Nachtzeiten befasst. Im Rahmen eines „Runden Tisches“ wurde ein Pilotprojekt entwickelt, welches ab dem 1. März umgesetzt werden soll.

So entfällt an bestimmten Wochentagen für die Einbecker Taxiunternehmen (Keime, Raue und Konstantin) sowie ein Bad Gandersheimer Unternehmen (Rosenthal) die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Betriebes während der Nachtzeit von 1 Uhr bis 6 Uhr.

Betroffen sind nur bestimmte Nächte. So beginnt der Zeitraum in der Nacht von Sonntag auf Montag (ab 1 Uhr) und endet jeweils am Freitagmorgen (6 Uhr).

Während der betroffenen Nachtzeiten werden von den einbezogenen Unternehmen Fahrten nur noch auf Vorbestellung durchgeführt. Während in Einbeck alle Taxiunternehmen einbezogen sind, ist in Bad Gandersheim nur das Taxi-Team Rosenthal betroffen. Das Taxiunternehmen City-Car fährt ohne Einschränkungen weiter.

Im Rahmen der Pilotphase gelten die ausgesprochenen Befreiungen zunächst bis zum 31. Juli 2019.lpd

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