Hitzige Aussprache zu „Living History“-Kandidat

Vorgehensweise beim Auswahlverfahren des künftigen Geschäftsführers warf Fragen auf

Timo Dröge bemängelte im Kreistag in Northeim die Vorgehensweise beim Auswahlverfahren des Geschäftsführer-Kandidaten für „Living History“.

Northeim. „Es ist schade, dass eine derart öffentliche Auseinandersetzung stattfinden muss“, so der Abgeordnete Timo Dröge (CDU) in der jüngsten Sitzung des Kreistages am Freitag. Dröge hatte eine Aussprache zum Besetzungsverfahren des Geschäftsführerpostens der geplanten Living History GmbH beantragt.

Dröge verwies auf die Stellenausschreibung der Verwaltung und bemängelte, dass die in der Vorauswahl ausgesuchten sechs Personen der Politik nicht vorgestellt worden seien.

Außerdem habe er im Rahmen seines Ratsmandats zum Verfahren Fragen an die Bürgermeisterin von Bad Gandersheim, Franziska Schwarz, gestellt, auf die er keine Antwort erhalten habe. Zudem habe die Bürgermeisterin auf seinen Wunsch, Akteneinsicht zu erhalten, geantwortet, dass sie dies zur Kenntnis genommen habe. Auch die Kommunalaufsicht habe sein Begehren auf Akteneinsicht gegen die Stadt Bad Gandersheim bestätigt.

Gewundert habe ihn, dass in Bad Gandersheim wohl auch keine Unterlagen zum Bewerberverfahren vorgelegen haben. „Oder stand vielleicht vorher schon fest, wer es werden soll?“, stellte Dröge in den Raum. Ebenso machte Dröge deutlich, dass er auch das ursprüngliche Bewerberprofil für merkwürdig halte, genauso wie einzelne Fragen an den Bewerber. Dabei erwähnte Dröge, dass unter anderem eine der Bewerberfragen die nach dem Unterschied zwischen einem passiven und aktiven Abrechnungsposten gewesen sei. „Das ist so ziemlich das Unwichtigste, was es in einer Bilanz gibt“.

In der Gesamtschau hätten sich ihm Zweifel ergeben, so dass er gerne mehrere Bewerber gesehen hätte. „In der Privatwirtschaft wäre ein Verfahren, in dem sich ein Bewerber öffentlich selbst zum neuen Geschäftsführer erklärt hätte, beendet gewesen“, betonte Dröge. Und als sich dann noch eine Parteizugehörigkeit des neuen Kandidaten dargestellt habe, habe sich ihm die Frage gestellt, ob nicht gar einem SPD-Genossen ein Versorgungsposten gegeben werden solle.

Die Landrätin Astrid Klinkert-Kittel wies auf das personell sehr anspruchsvolle Auswahlverfahren hin, welches die Stadt Bad Gandersheim alleine nicht hätte bewältigen können und wies dabei alle Unterstellungen an die Kreisverwaltung hinsichtlich des Verfahrens zurück. „Letztendlich kann es auch nur eine Gesellschaft geben, wenn es einen Geschäftsführer gibt“, so Klinkert-Kittel.

Walter Müller, Referatsleiter Personal und Finanzen, erklärte, dass auch aus finanziellen Zwängen mit Hochdruck an dem Thema gearbeitet werden musste. Schlussendlich sei gGmbH ohne einen Geschäftsführer nicht handlungsfähig. Ein breites Anforderungsspektrum an die Bewerber sei nötig gewesen. Von den 18 eingegangenen Bewerbungen seien zwei in die engere Auswahl gekommen, die dann auch im Kreisausschuss im Januar bekannt gemacht worden seien.

Lothar Baumelt (Northeim 21) betonte, dass er nicht nachvollziehen könne, dass keine weisungsgebenden Personen in die Auswahl einbezogen worden waren. Dennoch betonte er, dass das Verfahren aus Rücksicht gegenüber der neuen Geschäftsführung nicht weiter hinterfragen wolle.

Karen Pollok (Grüne) erklärte, dass auch sie zunächst über die öffentlichen Verlautbarungen des Bewerbers gestolpert sei. Das gewählte Verfahren kann sie aber mittlerweile mit Blick auf die Geschäftsführung nachvollziehen. „Es muss nun sinnvoll weitergehen. Wir müssen alle daran arbeiten, dass dieser Bereich mit Leben gefüllt wird“.

„Erstmals schafft es der Landkreis, bei drei wichtigen Einrichtungen nicht nur interkulturell zu agieren, sondern sich zu verzahnen“, Uwe Schwarz (SPD). Leider werde dieses Vorhaben von einer parteipolitisch motivierten Debatte überlagert, die zudem gefüllt sei mit der Unterstellung gezielter Vorteilsnahme oder Begünstigung.

Das sei an keiner Stelle nachvollziehbar. Zudem sei „das Einprügeln“ auf Hauptverwaltungsbeamte ein ungeheuerlicher Vorgang. „Sie werden es mit Ihrer Charaktereigenschaft wohl nicht zustande bringen, sich da zu entschuldigen“, so Schwarz in Richtung Dröge „ich weiß nicht, von welchem persönlichen Hass Sie getrieben werden oder ob es einfach nur danach geht, lange genug mit Dreck zu werfen, dann bleibt schon was hängen“, so Schwarz, der zu bedenken gab, dass eine zielorientierte Zusammenarbeit im Kreistag so immer schwieriger werde. Darüber hinaus beantragte Schwarz, dass der Kreistag die Zuständigkeit für den Weisungsbeschluss an die Mitglieder der Gesellschafterversammlung zur Besetzung des Geschäftsführerpostens an sich ziehen soll.

Timo Dröge wies darauf hin, dass er den Antrag vor der Beschlussfassung des Kreisausschusses gestellt hatte und den Antrag zurückziehe.hn

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