Vorbeugemaßnahmen zur Geflügelpest

Tipps für Geflügelhalter

Northeim. Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche. Sie kann bei Haus- und Wildvögeln schwere Erkrankungserscheinungen hervorrufen und zum massenhaften Verenden der Tiere führen.

Das Virus der Geflügelpest kommt in der Wildvogelpopulation (insbesondere bei Wasservögeln) vor und kann so während des Wildvogelzugs weit verbreitet werden. In diesem Jahr ist das Risiko einer Seuchenverbreitung besonders hoch. Seit Ende Oktober sind in Deutschland bereits weit über 200 Fälle bei Wildvögeln und mehrere Ausbrüche bei Hausgeflügel aufgetreten.

Die hochansteckende Krankheit wird übertragen über direkten Kontakt zu Wildvögeln, aber auch indirekt über verunreinigte Geräte, Kleidung oder Schuhe, Fahrzeuge sowie über Federstaub. Es ist unbedingt erforderlich, dass Geflügelhalter die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen strikt einhalten, um sowohl den eigenen als auch benachbarte Geflügelhaltungen bestmöglich zu schützen.

Geflügelhalter werden daher dringend zur Einhaltung folgender Maßnahmen aufgefordert.

- Kontakt zu Wildvögeln sicher verhindern.
- Futter und Tränke darf nur an Stellen angeboten werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben.
- Futtervorräte, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen, für Wildvögel unzugänglich lagern.
- Zutritt zu Stall und Auslauf nur für befugte Personen.
- Tragen von Schutzkleidung.
- Hände und Schuhe vor Betreten des Stalls desinfizieren.
- Kein Besuch von anderen Geflügelbeständen.
- Guter baulicher Zustand der Stallungen.
- Regelmäßige Schadnagerbekämpfung.
- Eierkartons nur einmal verwenden
- Bei vermehrten Todesfällen, Krankheitssymptomen oder Leistungseinbußen wenden Sie sich umgehend an Ihren Tierarzt, um durch Untersuchung eine Geflügelpestinfektion auszuschließen.

Der Landkreis Northeim empfiehlt Geflügelhaltern, sich vorsorglich auf die mögliche Anordnung einer Aufstallpflicht vorzubereiten. Volieren können z.B. von oben mit stabilen Folien gegen den Eintrag von Wildvogelkot und an den Seiten durch engmaschige Netze (wie z.B. Windnetze) gegen ein Eindringen von Wildvögeln geschützt werden.

In solchen Schutzvorrichtungen können die Tiere auch während einer evtl. Stallpflicht sicher untergebracht werden. Es können auch alternative Auslaufflächen wie z.B. innerhalb einer geschlossenen Scheune oder in geschlossenen Gewächshäusern genutzt werden. Die Haltung in solchen Schutzeinrichtungen sollte insbesondere in Gebieten, in denen für gewöhnlich viele Wildvögel vorkommen, bereits jetzt vorsorglich umgesetzt werden.lpd

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