Kreiswahlausschuss lässt Wahlvorschläge zu

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September wird beim Landkreis vorbereitet

Der Kreiswahlausschuss mit v. l. n. r. Simone Stolzenbach, Ulrich Minkner, Ulrike Semmler, Wahlsachbearbeiter Sebastian Kuhlmann, Landrätin Astrid Klinkert-Kittel, Kurt Schumacher, Tobias Kreitz und Christel Eppenstein.

Northeim. Am Sonntag, den 24. September findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 52 Goslar – Northeim - Osterode hat der Kreiswahlausschuss jetzt unter Vorsitz von Landrätin Astrid Klinkert-Kittel als Kreiswahlleiterin in öffentlicher Sitzung entschieden.

Von sieben eingereichten Wahlvorschlägen wurden sechs zugelassen. Der Kreiswahlvorschlag von der Die PARTEI, die Philip Klostermeyer als Kandidaten aufgestellt hatte, wurde einstimmig zurückgewiesen, da die benötigten 200 Unterstützungsunterschriften von Wählerinnen und Wählern aus dem Wahlkreis nicht nachgewiesen wurden.

Zur Wahl stellen sich damit zwei Frauen und vier Männer

Auf dem Wahlvorschlag der CDU Dr. Roy Kühne aus Northeim; auf dem Wahlvorschlag der SPD Marcus Seidel aus Einbeck; auf dem Wahlvorschlag der GRÜNEN Viola von Cramon-Taubadel aus Waake; auf dem Wahlvorschlag der DIE LINKE. Lukas David Jacobs; auf dem Wahlvorschlag der FDP Nicole Langer aus Dassel und auf dem Wahlvorschlag der AfD Jens Kestner aus Northeim.

Gegen die Zulassung oder Zurückweisung der Kreiswahlvorschläge können die sogenannten Vertrauenspersonen der betroffenen Wahlvorschläge, der Bundewahlleiter oder die Kreiswahlleiterin jetzt binnen drei Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde an den Landeswahlausschuss einlegen.

Unabhängig davon laufen aber bereits die Vorbereitungen für den Druck der immerhin rund 233.000 Stimmzettel, die in den siebzehn zum Wahlkreis gehörenden Städte und Gemeinden benötigt werden, damit die Wählerinnen und Wähler am Wahlsonntag im Wahllokal oder vorher per Briefwahl ihre zwei Stimmen (Erststimme für die Wahlkreiskandidatin/den Wahlkreiskandidaten und Zweitstimme für die Landesliste einer Partei) abgeben können.lpd

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