Mundschutzpflicht ab Montag, 27. April 2020

Alltagsmasken beim Einkaufen und im ÖPNV vorgeschrieben

Region. Ab Montag, 27. April, gilt in Niedersachsen eine Mundschutzpflicht. Bürgerinnen und Bürger müssen ab der kommenden Woche in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen Mund und Nase bedecken.

Das hat das Land am Mittwoch bekanntgegeben. Nach Angaben der Landesregierung wird diese Neuerung zeitgleich und inhaltlich abgestimmt auch in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland eingeführt. Die Anordnung trete erst am Montag in Kraft, um sowohl Bürgern als auch Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich auf die neue Regel vorzubereiten. Bis dahin bittet die niedersächsische Landesregierung um das freiwillige Tragen von Alltagsmasken. Mit der Einführung der Maskenpflicht »unterstützen wir auch zukünftige Lockerungen, die zu einer weiteren Belebung führen können«, sagte Ministerpräsident Stephan Weil zu der Entscheidung.

Auch mit Maske an Abstandsregeln denken

Eine Maskenpflicht ersetze allerdings nicht die Einhaltung der Hygienevorschriften. »Wer sich konsequent an die Abstandsregeln von 1,5 bis 2,0 Meter zu anderen Menschen hält, schützt sich am besten vor einer Ansteckung mit Corona«, erklärt Dr. Regina Pabst, Leitung der Gesundheitsdienste beim Landkreis Northeim. »Zusätzlich brauchen wir die Masken, um uns gegenseitig zu schützen.« Sie betont: »Wer eine Maske trägt, ist zwar nicht sicher vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt. Da das Virus aber vor allem durch beim Sprechen umherfliegende Tröpfchen verbreitet wird, helfen uns die Masken, diese infektiösen Tröpfchen in der Luft zu reduzieren und damit das Ansteckungsrisiko für andere zu minimieren. Wichtig ist es, die Maske auszutauschen, sobald sie feucht ist, und sie nach einmaligem Tragen bei mindestens 60 Grad zu waschen.« Zudem weist Dr. Pabst daraufhin hin, dass zertifizierte Masken nach den Schutzklassen FFP2 oder FFP3 weiterhin Mangelware sind und dringend in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gebraucht werden. Sie werden im Alltag nicht benötigt und sollen ausdrücklich nicht beim Einkaufen getragen werden. Dafür reichen einfache Alltagsmasken.

Appell der Landrätin

»Ich begrüße die Entscheidung des Landes und bekräftige meine Aussage von Anfang April: Wenn wir das Risiko, andere unwissentlich anzustecken, verringern können, sollten wir alles tun, um unseren Beitrag dazu zu leisten. Insofern rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Northeim auf, den Mund-Nasen-Schutz in allen geforderten Bereichen konsequent zu tragen und dennoch weiterhin so vorbildlich wie bisher die Abstandsregelungen einzuhalten – zum Schutz aller«, appelliert Landrätin Astrid Klinkert-Kittel.

Schutzmaterial für Pflege und Medizin beschaffen

Darüber hinaus arbeitet der Landkreis Northeim mit Hochdruck an der Beschaffung von Schutzmaterialien wie Mund-Nasen-Schutzmasken für Bereiche, in denen sie unabdingbar sind. Durch die intensiven Bemühungen können aktuell die Notbedarfe von Altenheimen, Pflegediensten, Hebammen, Krankenhäusern, Dialysezentren und Rettungsdiensten weitestgehend abgedeckt werden – etwa wenn die eigenen Bestellungen von Schutzmaterialien, zum Beispiel durch Lieferverzögerungen, noch nicht eingegangen sind.

Hinweise und Tipps stehen unter www.landkreis-northeim.de/maske. Weitere Infos zum Coronavirus, aktuelle Fallzahlen im Landkreis Northeim, häufigste Fragen und Antworten und hilfreiche Links findet man auf www.landkreis-northeim.de/coronavirus.lpd

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