Silvester

Rücksicht auf andere nehmen

Region. Die Kommunen in Niedersachsen weisen zum bevorstehenden Neujahrsfest auf die Regeln und Beschränkungen beim Silvester-Feuerwerk hin. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern vor dem Jahreswechsel ist grundsätzlich verboten, teilte der Städte- und Gemeindebund mit. Ebenso sind Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen und Krankenhäusern sowie Fachwerkhäusern und Häusern mit Reetdach nicht erlaubt.

Der Städte- und Gemeindebund fordert die Bürger auf, auch in der Nähe von Sammelunterkünften Rücksicht auf die Bewohner zu nehmen.

Beim Feuerwerk sollten nur gekennzeichnete und registrierte Feuerwerkskörper mit einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache verwendet werden. Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen. Lieber ein paar Feuerwerkskörper weniger und dafür ein Silvestererlebnis ohne Risiko. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper könne nach dem Sprengstoffgesetz sogar mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Feuerwerkskörper sollten niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern gezündet oder hinuntergeworfen sowie nicht auf Tiere oder Menschen gerichtet werden. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden.red

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