Landkreis Northeim: Vorbeugemaßnahmen zur Afrikanischen Schweinepest und Geflügelpest

Registrierungspflicht von Schweine- und Geflügelhaltern

Northeim. Derzeit sind zwei unterschiedliche Tierseuchen von hoher Bedeutung für alle Tierhalter: Zum einen die Afrikanische Schweinepest (ASP), zum anderen die Geflügelpest. Daher werden sowohl alle Halter von Schweinen als auch alle Geflügelhalter im Landkreis Northeim dringend dazu aufgefordert, sich ordnungsgemäß nach Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) registrieren zu lassen.

Seit der ersten amtlichen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg sind entlang der polnischen Grenze zahlreiche weitere Fälle hinzugekommen, in denen das ASP-Virus bei verendeten oder erlegten Wildschweinen nachgewiesen wurde.

Neben dem zweiten Ausbruchsgeschehen im Landkreis Märkisch-Oderland wurde die ASP Ende Oktober erstmals außerhalb von Brandenburg im Landkreis Görlitz, Sachsen, festgestellt. Bislang sind die deutschen Hausschweinebestände frei von der ASP. Bei einer eventuellen Übertragung der für den Menschen ungefährlichen Viruserkrankung auf Hausschweinebestände wären jedoch erhebliche wirtschaftliche Schäden zu erwarten.

Wachsamkeit gilt auch für die Geflügelhaltungen mit Blick auf die Geflügelpest (Hochansteckende Aviäre Influenza). Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt aktuell das Risiko eines Ausbruchs der Geflügelpest im Herbst/Winter 2020 als hoch ein. Auch Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast rief in einer Pressemitteilung vom 05. November zu hoher Wachsamkeit in Niedersachsen auf, nachdem vor kurzem im Landkreis Cuxhaven bei Wildvögeln die Geflügelpest nachgewiesen wurde.

Der Geflügelpest-Erreger wird in der Regel über Wasserzugvögel, die aus Skandinavien, dem Baltikum und zum Teil auch Nord- und Westrussland in ihre Überwinterungsräume ziehen, nach Mitteleuropa getragen. Auch Hobbyhalter von kleinen Geflügelbeständen oder wenigen Mastschweinen werden dringend aufgefordert, ihre Tierhaltung zu melden. Die Meldepflicht gilt auch für sogenannte Minischweine. Für den Fall eines Tierseuchenausbruches ist es unbedingt notwendig, dass sämtliche Tierhalter erfasst sind und rechtzeitig informiert werden können.

Sowohl in Schweine- wie auch in Geflügelhaltungen ist eine angemessene Biosicherheit durch entsprechende Hygienemaßnahmen sicherzustellen. Beide Tierseuchen werden über Wildtiere verbreitet. Besonderes Augenmerk ist daher darauf zu legen, dass der Kontakt zu Wildtieren wirksam verhindert wird. Auch Futter, Tränken und Einstreumaterial sind vor Wildtieren zu schützen.

Der Registrierungsantrag für Nutztierhaltungen ist auf der Internetseite des Landkreises Northeim unter www.landkreis-northeim.de/nutztierhaltung abrufbar und kann ausgefüllt per Post, Fax (05551-708-422) oder E-Mail (veterinaeramt@landkreis-northeim.de) an den Fachbereich Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen geschickt werden.lpd

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