Weihnachts- und Neujahrsruhe bis 15. Januar 2022 verlängert

Auch im Landkreis Northeim sind nur kleine Silvesterfeiern möglich

Northeim. Die Niedersächsische Landesregierung hat wegen der befürchteten Ausbreitung der Omikron-Variante die beschlossene
Weihnachts- und Neujahrsruhe verlängert und strengere Kontaktbeschränkungen ergänzt. Diese gelten ab heute (27. Dezember 2021). 

Die geänderte Corona-Verordnung sieht eine Verlängerung der geltenden Warnstufe 3 im Rahmen der Weihnachts- bzw. Neujahrsruhe bis einschließlich 15. Januar 2022 vor. Bis auf die beschlossenen strengeren Kontaktbeschränkungen bleiben die Regeln der Weihnachts- und Neujahrsruhe unverändert. Zu den verschärften Kontaktbeschränkungen für private Feiern und Zusammenkünfte gehört, dass sich nun auch geimpfte und genesene Personen maximal zu zehnt treffen dürfen.

Kinder unter vierzehn Jahren zählen nicht in die Gesamtpersonenzahl, genauso wie notwendige Begleit- oder Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht mitzählen. Die Personenzahl bleibt auf zehn Personen begrenzt, auch wenn Feiern oder Zusammenkünfte in einer angemieteten Räumlichkeit oder Gaststätte stattfinden. Ungeimpfte Personen dürfen sich weiterhin nur mit den Personen des eigenen Haushaltes plus zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen.lpd

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