Stufenweise Lockerung im Landkreis Northeim

Private Kinderbetreuung, Spielplatznutzung, Sport im Freien und Gottesdienste wieder möglich

Region. Am Mittwoch ist eine neue Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft getreten. Wichtige Veränderungen gelten für Familien mit jüngeren Kindern sowie für die Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen. Auch Sportanlagen im Freien sind unter Auflagen wieder nutzbar, Gleiches gilt für Museen sowie Zoos und Tierparks.

Um die Situation von Familien mit berufstätigen Erziehungsberechtigten zu entspannen und den Kontakt zwischen Kindern zu ermöglichen, ist eine private Kinderbetreuung seit Mittwoch wieder möglich. Dabei gilt allerdings, dass höchstens fünf Kinder zeitgleich betreut werden dürfen und das für maximal drei Monate. Außerdem besteht eine Dokumentationspflicht.

Sehnsüchtig haben viele Familien auf die Öffnung der Spielplätze gewartet. Sie dürfen wieder betreten werden. Kinder bis zum zwölften Lebensjahr sind von volljährigen Personen zu beaufsichtigen. Zwischen Kindern, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, muss ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Indoor-Spielplätze bleiben weiter geschlossen.

Mit der neuen Verordnung sind auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften erlaubt. Auch hier gilt die Abstandsregel von 1,5 Metern. Außerdem dürfen Gegenstände wie Gesangbücher, Weihwasserbecken oder Sammelkörbe nicht gemeinschaftlich genutzt werden.

Zoos, Tier- und Freizeitparks, botanische Gärten, Freilichtmuseen und andere weitläufige Anlagen im Freien dürfen seit Mittwoch wieder öffnen. Die Besucher müssen allerdings einen Abstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person außerhalb des eigenen Hausstandes einhalten. Für gastronomische Einrichtungen in diesen Anlagen gelten die gleichen Regeln wie beim grundsätzlichen Außerhaus-Verkauf gastronomischer Einrichtungen.

Für Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten in geschlossenen Räumen gelten ebenfalls die Abstandsregeln. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht. Pro zehn Quadratmetern darf sich nicht mehr als eine Person aufhalten.

Nach wie vor bleiben Kinos geschlossen, allerdings gibt es jetzt klare Regelungen für Autokinos, Autokonzerte oder anderen Veranstaltungen dieser Art. Sie sind erlaubt, sofern die Besucher ihre Autos nicht verlassen.

Wer eine Zweitwohnung besitzt, darf diese jetzt auch wieder für touristische Aufenthalte nutzen. Auch Dauercamper, die ihre Parzelle ganzjährig oder saisonal angemietet haben, dürfen dort wieder übernachten.

In den Volkshochschulen sowie anderen privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich dürfen wieder Prüfungen stattfinden, sie dürfen auch vorbereitet werden.

Das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bleibt bis zum 31. August bestehen. Unabhängig von der Teilnehmerzahl bleiben auch Volksfeste oder Schützenfeste verboten.

Sportler können sich freuen, denn Betrieb und Nutzung privater sowie öffentlicher Sportanlagen im Freien sind seit Mittwoch für kontaktlose Sportarten wieder möglich. Voraussetzung ist dabei ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen. Für Sportler des Profi- und Fitnesssports sowie des entsprechenden Betreuungstabs sind auch Sportanlagen in geschlossenen Räumen wieder geöffnet. In der Verordnung findet sich außerdem eine Definition, welcher Personenkreis dazu zählt.

Während Friseure ihre Dienstleistung bereits seit Montag wieder anbieten dürfen, entfällt bei medizinischen Behandlungen nun die dringende medizinische Erfordernis. Das Gleiche gilt für den Besuch von zum Beispiel Physio- oder Ergotherapeuten sowie Osteopathen. Auch Autowaschanlagen dürfen wieder ohne Einschränkungen genutzt werden.

In Fahrschulen darf theoretischer Unterricht wieder stattfinden, wenn dabei Abstands- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Außerdem sind praktische Fahrstunden mit vor- oder hinterherfahrenden motorisierten Zweirädern erlaubt.

Die Verordnung ist auf der Internetseite des Landkreises Northeim unter www.landkreis-northeim.de/coronavirus zu finden. Sie gilt zunächst bis zum 10. Mai. Anfang der Woche hat das Land Niedersachsen einen umfassenden Stufenplan angekündigt. In fünf Phasen will man den Lockdown schrittweise beenden. Die erste Stufe gilt bereits, in der zweiten Stufe sollen Reha-Einrichtungen wieder öffnen und der Einzelhandel ohne Begrenzung der Verkaufsfläche öffnen. Für Dienstleistungen wie Kosmetik oder Pediküre sollen dann ähnliche Regelungen wie bei den Friseuren gelten.

Übernachtungen in Ferienwohnungen und Ferienhäusern sollen wieder zulässig sein, wenn der Aufenthalt mindestens sieben Tage beträgt. Auch die Gastronomie soll dann im Innen- und Außenbereich öffnen dürfen, allerdings dürfen nur die Hälfte der möglichen Sitzplätze zur Verfügung stehen. Die Notbetreuung in Kitas wieder auf 40 Prozent ausweiten sowie den Betrieb von Tagespflegepersonen wieder regulär erlauben. Die zweite Stufe ist bereits für den 11. Mai angekündigt.

In der dritten Phase sollen dann alle personennahen Dienstleistungen wieder angeboten werden können. Auch Hotels, Pensionen und Jugendherbergen dürfen dann unter bestimmten Voraussetzungen wieder Gäste beherbergen. Für alle Jahrgänge soll dann Präsenzunterricht möglich sein, weitere Freizeiteinrichtungen wie Freibäder zudem öffnen dürfen. Die dritte Phase ist für Ende Mai angekündigt. Erstmalig soll dann auch die grundsätzliche Kontaktsperre auf zwei Personen überprüft werden.

Alle Ankündigungen sind vorbehaltlich des Infektionsgeschehens zu betrachten und müssen erst durch Verordnungen geregelt und gültig werden. Die detaillierten Pläne sind auf der Internetseite des Landes Niedersachsens abrufbar.

Wer gegen das Gebot zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verstößt, ohne durch ein ärztliches Attest davon befreit zu sein, kann mit einem Bußgeld von 20 Euro belangt werden. Nach der Einführung der Maskenpflicht war ein Verstoß zunächst straffrei, jedoch seit dem 4. Mai wird das Vergehen entsprechend geahndet.

Viele weitere aktuelle Informationen zum Coronavirus, die aktuellen Fallzahlen im Landkreis Northeim, die häufigsten Fragen und Antworten sowie hilfreiche Links findet man auf der Homepage unter www.landkreis-northeim.de/coronavirus.lpd

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