Urteil gegen Fußball-Jugendtrainer gesprochen

Kreissportgericht verhängt Geldstrafe in Höhe von 250 Euro / Trainersperre bis Mai 2018

Bad Gandersheim. In dem Sportgerichtsverfahren gegen einen Bad Gandersheimer Fußballjugendtrainer hat das Kreissportgericht Northeim/ Einbeck ein Urteil gefällt. Wegen Unsportlichkeiten, unsportlichem Verhalten, Beleidigung, Bedrohung, Tätlichkeit und Spielabbruch beim Vorrundenspieltag der Hallenkreismeisterschaft der B-Junioren, während des Spiels JSG Gandersheim/Harriehausen – SV Höckelheim II (das Gandersheimer Kreisblatt hatte über den Vorfall berichtet) hat das Kreissportgericht Northeim/Einbeck durch den Vorsitzenden Manfred Peschke in der mündlichen Verhandlung in Denkershausen, folgende Entscheidung getroffen:

– Der Trainer wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro belegt.

– Der Trainer wird zusätzlich mit einem zeitlich befristeten Verbot, der Amtsausübung als Trainer und Betreuer, bis 31. Mai belegt.

– Das Spiel der B-Junioren wird durch den schuldhaft verursachten Spielabbruchs mit 5:0 Toren und drei Punkten für den SV Höckelheim gewertet.

Die Kosten der Neuansetzung der Fortsetzung des Vorrundenturnieres der B-Junioren Hallenkreismeisterschaft trägt die JSG Gandersheim/ Harriehausen.

Die JSG Gandersheim/Harriehausen wird wegen des verursachten Spielabbruchs mit einer Geldstrafe in Höhe von 50 Euro belegt. Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der JSG Gandersheim/Harriehausen.

Nach den vorausgegangenen Vorfällen stand für das Sportgericht fest, dass sich der Trainer durch äußerst unsportliches Verhalten, Beleidigung, Bedrohung und Tätlichkeit schuldig gemacht hat.

Ferner zeichnete er für den erfolgten Spielabbruch verantwortlich. Bei dermaßen gesteigerten Emotionen und erhöhter Aggressivität kam für das Sportgericht eine Bestrafung am untersten Rand des Strafenkataloges nicht mehr infrage und es musste ein Urteil gefunden werden, dass auch für einen Trainer und Betreuer verständlich ist, hieß es daher.

Dem Trainer müsse bewusst sein, dass er hier mit Jugendlichen gearbeitet hat und er als Vorbild erscheinen und auftreten muss. Entgleisungen, wie in diesem Fall geschehen, seien auf einem Sportplatz beziehungsweise bei Hallenspielen nicht erwünscht und sofort zu beheben. Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter, noch vor den Augen von Jugendlichen, gehen überhaupt nicht und sind nicht zu tolerieren. Empfindliche Strafen gegen den Verursacher, soweit war sich das Sportgericht einig, mussten deshalb hier ausgesprochen werden.

Zugunsten des Trainers sei zu sagen, dass er eingesehen habe, dass er durch sein Fehlverhalten den Jugendlichen und den anwesenden Eltern geschadet hat. Ferner tue es ihm leid, dass er das Ansehen seines Vereins nach außen beschädigt habe. Schuldig blieb er nach Meinung des Sportgerichtes eine Entschuldigung bei der Turnierleitung, dem Ausrichter des Turnieres und vor allem aber bei den leitenden Schiedsrichtern.red/uk